Arbeitsfelder

Empirische Rechtsforschung (ERF)

Empirische Rechtsforschung untersucht, national und international, Fragestellungen auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, vorwiegend im …

  • Markenrecht (z.B. Verkehrsdurchsetzung, Verkehrsgeltung, also Kennzeichnungskraft von Wort-, Bildzeichen, Farben (eines unserer Spezialgebiete), Formen oder sonstigen Zeichen, Bekanntheit [früher: Berühmtheit] von Marken, Verwechslungen, Wertschätzung von Marken oder das Verständnis geografischer Herkunftsangaben). Derartige Nachweise werden meist im Rahmen von Eintragungsverfahren bei nationalen Markenämtern oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) benötigt, wenn einer Registrierung „mangelnde Unterscheidungskraft“ oder ein allgemeines „Freihaltungsbedürfnis“ des Zeichens aufgrund seines vermeintlichen generischen oder beschreibenden Bedeutungsgehalts entgegengehalten wird, oder, umgekehrt, um einen Löschungsantrag zu untermauern.
  • Wettbewerbsrecht (z.B. Irreführung und Verwechslung mit Konkurrenzprodukten oder -herstellern, „wettbewerbliche Eigenart“, „unnötige Anlehnung“). Die Umfragen ermitteln Assoziationen zu und Verständnis von z.B. bestimmten Produktaufmachungen, Werbegestaltungen, Packungsbeschriftungen oder Werbespots. Solche Fragestellungen tauchen nicht erst im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen, sondern schon im Vorfeld sich möglicherweise anbahnender Streitigkeiten auf; zum Teil werden sie zur Vermeidung von Prozessen bereits im Stadium der Produktentwicklung oder der Werbekonzeption untersucht.
  • Kartellrecht (missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, Definition relevanter Märkte, Ermittlung branchenüblicher Vertragsgestaltungskriterien oder dessen, was als Substitutionsprodukt zur Verfügung steht und als solches akzeptiert wird).

Derartige Fragestellungen werden in sämtlichen Märkten untersucht, bei Konsumgütern des täglichen Bedarfs oder bei Werbung für Automobile ebenso wie bei Finanzdienstleistungen, bei der Telekommunikation oder in den Bereichen Gesundheit oder Soziales u. v. m.

Rechtsforschung erfolgt darüber hinaus z.B. auch im Urheberrecht (Feststellungen zum tatsächlichen Nutzungsumfang einzelner technischer Geräte wie stationäre / mobile Computer, Multifunktionsgeräte, Handys, USB-Sticks oder sonstige Speichermedien für die Fertigung urheberrechtsrelevanter Kopien).

Rechtstatsachenforschung (RTF)

Der Begriff Rechtstatsachenforschung umfasst alles, was an rechtlich bedeutsamen Lebenssachverhalten empirisch erforscht werden kann – durch Befragungen oder sonstige Erhebungen wie z. B. Aktenanalysen.

Die Forschungsaktivitäten umfassen – neben allgemeiner Grundlagenforschung – Recherchen im Vorfeld des Erlasses neuer oder zu ändernder Gesetze (z.B. Berechnungen / Hochrechnungen der daraus voraussichtlich resultierenden Kosten) ebenso wie Studien zur Evaluation von Gesetzen oder Richtlinien u.a.m.

Litfaßsäule mit in Deutschland registrierten Farbmarken i. R. eines Kunstprojekts von Rozbeh Asmani in Köln, 2017 / 2018